top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsge-schäfte der Julia Bender IT-Consulting, 52428 Jülich, Lobsgasse 18a (nachfolgend: JB) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB.


1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Geschäfte der JB. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von JB bestätigt wird, auch wenn JB in Kenntnis ent- gegenstehender Geschäftsbedingungen ihrer Vertragspartner das Rechtsge- schäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführt.


1.3 Die von JB zu erbringenden Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstüt- zung des Auftraggebers. JB ist bei der Leistungserbringung Weisungen des Auftraggebers nicht unterworfen. JB  ist in der Bestimmung des Arbeitsortes und der Arbeitszeit frei. Ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den Gesellschaftern und Angestellten von JB wird nicht begründet. Bei den mit JBabgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werkvertragliche Leistungen, insbesonde- re ein Beratungserfolg, sind von JB nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.


1.4 Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht.


1.5 Soweit nicht anders vereinbart und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, ist JB berechtigt, zur Auftragsausführung sachverständige Dritte zu beauftragen, wobei JB dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.


1.6 Es steht JB frei, ohne Zustimmung durch den jeweiligen Auftraggeber auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2. VERGÜTUNG
2.1 Die von JB erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden, sofern nicht abweichend
vereinbart, nach Zeitaufwand, auf Basis eines vertraglich vereinbarten Stundenhonorars,
vergütet.


2.2 Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten von JB genannte
Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer
Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.


2.3 Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten von JB werden wie Beratungs- und
Dienstleistungen vergütet.


2.4 Die von JB erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber monatlich und/oder
spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Die
Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.


2.5 Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von JB schriftlich anerkannt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn die
Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von JB schriftlich anerkannt.


2.6. Die Absage oder Terminverschiebung durch die Auftraggeber ist per E-Mail möglich.
Sie ist bis spätestens 48 h vor dem Termin kostenfrei. Danach wird das Honorar für
den vereinbarten Termin zu 50% als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen
ohne vorherige Terminabsage wird das volle Honorar für den vereinbarten
Termin als Ausfallhonorar fällig. Das Honorar dient in diesen Fällen pauschal dem Ersatz
des Schadens, der durch den Ausfall des abgesagten Termins entsteht. Es bleibt
der Auftraggeber unbenommen, im Einzelfall das Entstehen eines geringeren Schadens
nachzuweisen.


3. REISEKOSTEN UND SPESEN
3.1 Reisekosten und Spesen von JB und von JB beauftragtem Personal werden – soweit
nichts anderes vereinbart wurde wie folgt abgerechnet:


3.1.1 Innerhalb Deutschlands erfolgen Bahnfahrten in der 2. Klasse des ICE/IC und
vergleichbaren Bahnen oder mit Mietwagen der Mittelklasse; Übernachtungen erfolgen
im 3-Sterne Hotel oder Hotels vergleichbarer Kategorie.

3.1.2 Innerhalb Europas erfolgen Flüge in der Economy-Class; Übernachtungen erfolgen im 3-Sterne Hotel oder Hotels vergleichbarer Kategorie.


3.1.3 Außerhalb Europas erfolgen Flüge in der Business-Class; Übernachtungen erfolgen im 3-Sterne Hotel oder Hotels vergleichbarer Kategorie.


3.2 Im Übrigen werden Reisekosten und Spesen von JB und von JB beauftragtem Personal – soweit nicht anders vereinbart - nach Zeitaufwand abgerechnet.


4. ZAHLUNGSFRISTEN/VERZUG
4.1 Die Rechnungen von JB sind jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungs- eingang beim Auftraggeber ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.


4.2 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist JB berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 9% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.


4.3 Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist JB zur Zurückbehaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene, noch ausstehende Leistungen wird JB während des Verzugs des Auftraggebers nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.


5. MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
5.1 Der Auftraggeber wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit JB abstimmen und JB bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird JB insbesondere die erforderli- chen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass JB in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.


5.2 Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen und/oder -apps ist allein der Auftraggeber verantwortlich, auch wenn diese von JB empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag von JB geschuldet ist; insoweit bleibt JB für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch JB befanden.

5.3 Der Auftraggeber wird JB bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch JB erforderlich ist.


5.4 Der Auftraggeber wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherstellen.


5.5 Der Auftraggeber wird die von JB übermittelten Dokumente, wie beispielsweise Prä- sentationen, Bilanzen, Word-Dateien, Excel-Sheets oder ähnliche Dokumente sorgfäl- tig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig, vollständig und wahrheitsgemäß sind. Insbesondere wird der Auftraggeber die von JB verwendeten Daten auf Korrektheit überprüfen.


5.6 In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.


6. GEISTIGES EIGENTUM
6.1 JB räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht über- tragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbe- reich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes verein- bart haben.


6.2 Alle gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte, welche JB (oder ein von ihr eingeschalteter Dritter) zur Erbringung der Dienstleistungen nutzt oder in Zusammenhang damit erwirbt, bleiben alleiniges Eigentum von JB (oder des jeweili- gen Dritten).


7. HAFTUNG
7.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der JB gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.


7.2 Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet JB nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von JB auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch EUR 100.000,00 begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

7.3 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haf- tungsbeschränkungen unberührt.


7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von JB.


8. GEHEIMHALTUNG
8.1 JB verpflichtet sich, über alle im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar oder allgemein bekannt sind.


8.2 JB ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Auftraggebers entbehrlich. JB hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.


9. VERBOT DER ABWERBUNG UND DER BESCHÄFTIGUNG DURCH DRITTE
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von JB abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt für die Dauer der Lauf- zeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre nach Beendigung der Vertragslaufzeit.


10. FORCE MAJEURE
In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pan- demien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch- Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Um- fang der Auswirkungen von der jeweiligen Verpflichtung zur Leistung befreit.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.


11.2 Für alle Rechtsgeschäfte der JB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.


11.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit JB bestehenden Rechtsverhältnissen sowie Erfüllungsort der Sitz von JB. Ungeachtet dessen kann JB am Sitz des Vertragspartners klagen.

bottom of page